Was
Sie mit den Bewerbungsfotos tun dürfen und was nicht
Wenn Sie bei uns Ihre Bewerbungsfotos anfertigen lassen,
erwerben Sie als Kunde grundsätzlich nur ein einmaliges
Nutzungsrecht an den angefertigten Bildern. Das bedeutet,
dass Sie die Bilder nur zum Zwecke der Bewerbung verwenden
dürfen und jede andere, davon abweichende Nutzung unserer
Zustimmung bedarf und unter Umständen dann auch kostenpflichtig
ist.
Veröffentlichung
ist nicht gleich Veröffentlichung
Grundsätzlich dürfen Sie mit Ihrem Bewerbungsfoto
alles anstellen, was rein privater Natur ist. Wenn Sie das
Bewerbungsfoto z.B. auf einer rein privaten - nicht kommerziellen
- Website veröffentlichen möchten, wo z.B. der Stammbaum
Ihrer Familie zu sehen ist oder wenn Sie ehrenamtlich einer
Tätigkeit in einem gemeinnützigen Verein nachgehen
und Ihr Bewerbungsportrait z.B. in einem Jahrbuch oder auf
der Homepage dieses Vereins veröffentlicht werden soll,
dann bedarf das zwar unserer Zustimmung, ist aber nicht mit
weiteren Kosten verbunden. Gleiches gilt auch für (kostenlose)
soziale Netzwerke, wie z.B. "Facebook"
und "studiVZ"
oder "meinVZ".
Kostenpflichtige
Nutzung von Bewerbungsfotos
Anders verhält es sich aber, wenn
das Foto z.B. auf der Webseite Ihres neuen Arbeitgebers verwendet
werden soll oder aber wenn Sie sich selbständig machen
sollten und dann das Foto auf Ihrer Homepage verwenden. Immer
dann, wenn eine kommerzielle Nutzung des Fotos beabsichtigt
ist oder das Bild im Zusammenhang mit einer kommerziellen
Tätigkeit verwendet wird, müssen Sie für diese
zusätzliche Nutzung weitergehende Nutzungsrechte bezahlen.
Denn dann ist es ja kein Bewerbungsfoto mehr, sondern ein
Portrait auf einer Webseite, wo die abgebildete Person Teil
einer Firma ist, die durch Ihren Internetauftritt potentielle
Kunden anspricht, um Geld zu verdienen. Gleiches gilt natürlich
auch für Printmedien, die ähnliche Zwecke verfolgen.
Und es gilt auch für (kostenpflichtige) Plattformen im
Internet wie z:b. "Xing",
wo es vornehmlich darum geht, geschäftliche Kontakte
zu knüpfen.
Urhebervermerk
nach § 13 Urhebergesetz
Ganz gleich wo und wie Sie Ihre Bewerbungsbilder
außerhalb Ihrer Bewerbungsunterlagen verwenden, müssen
Sie immer den Urheber des Werkes folgendermaßen angeben:
"Foto: Darko Tensek / studio-01.de" und gegebenenfalls
auf Interneseiten auch einen Link zu unserer Homepage platzieren. |